Ende Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz in Kraft. Begleitet wird es von einigen weiteren Rechtsakten, deren Kenntnis ebenso wichtig ist – ein kurzer Überblick.

Das Schaubild zeigt die wesentlichen Rechtsquellen rund um das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), für die es hier alle Fundstellen und ein paar Anwendungshinweise gibt:
- EU-Richtlinie 2019/882: Die Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen wird auch als „European Accessibility Act“ bezeichnet. Sie ist nicht unmittelbar anwendbar, sondern war von den EU-Mitgliedstaaten bis zum 28. Juni 2022 in nationales Recht umzusetzen. In Deutschland ist das durch die Verabschiedung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes passiert.
- Barrierefreiheitsstärkungsgesetz: Das BFSG wurde als Art. 1 des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen und zur Änderung anderer Gesetze vom 16. Juli 2021 verabschiedet und tritt überwiegend am 28. Juni 2025 in Kraft. Es wurde bereits zweimal geändert, nämlich durch Artikel 28 des Verbandsklagenrichtlinienumsetzungsgesetzes vom 8. Oktober 2023 und durch Artikel 32 des Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2022/2065 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Oktober 2022 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG sowie zur Durchführung der Verordnung (EU) 2019/1150 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten und zur Änderung weiterer Gesetze vom 6. Mai 2024. Ab dem 28. Juni 2025 wird der aktuelle Gesetzestext dann hier verfügbar sein.
- Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz: Die Verordnung über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – BFSGV) vom 15. Juni 2022 konkretisiert die Anforderungen an die Barrierefreiheit der vom BFSG erfassten Produkte und Dienstleistungen.
- Medienstaatsvertrag: Der zwischen den Bundesländern geschlossene Medienstaatsvertrag (MStV) in der Fassung des Fünften Staatsvertrags zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge ist seit dem 1. Oktober 2024 in Kraft und setzt wie das BFSG die EU-Richtlinie 2019/882 um. Medienregulierung ist in Deutschland Ländersache, darum konnte die EU-Richtlinie nicht nur im BFSG umgesetzt werden.
- Staatsvertrag der Länder zur Aufgabenerfüllung: Die Bundesländer wollen eine gemeinsame Marktüberwachungsbehörde einrichten und haben dazu einen Staatsvertrag geschlossen. Der Staatsvertrag befindet sich derzeit noch im Ratifizierungsprozess in den Ländern.