Das Tolle an Linklisten sind nicht so sehr die konkreten Links, d.h. URLs, sondern bereits die Listeneinträge an sich, und damit die referenzierten Dokumente. Sie erzeugen im konkreten Fall eine jedenfalls grobe Topographie des Barrierefreiheitsrechts und geben Auskunft darüber, welche Quellen wichtig sind und was man lesen muss, um dieses Rechtsgebiet zu verstehen. Wenn Ihnen Einträge fehlen: Schreiben Sie mir.
Rechtsnormen
Privates Barrierefreiheitsrecht
Der Begriff des „privaten Barrierefreiheitsrechts“ ist missverständlich, weil es sich bei den hier aufgeführten Rechtsnormen immer noch um Normen des öffentlichen Wirtschaftsrechts handelt, d.h. um einen Teilbereich des besonderen Verwaltungsrechts. Gemeint ist, dass die Normen des privaten Barrierefreiheitsrechts sich an privatwirtschaftliche Akteure richten.
- European Accessibility Act: Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen – Rechtsgrundlage für das deutsche Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (s.u.)
- Barrierefreiheitsstärkungsgesetz vom 16. Juli 2021; auf der BMAS-Website gibt es dazu den Referentenwurf und den Regierungsentwurf, beide aus dem März 2021
- Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz vom 15. Juni 2022; auf der BMAS-Website gibt es dazu den Referentenwurf aus dem Februar 2022 und und Regierungsentwurf aus dem April 2022
- Medienstaatsvertrag (MStV), aus diesem Vertrag sind (nur) die §§ 99a-99d und § 121a relevant
- MLBF-Staatsvertrag der Bundesländer zur Aufgabenerfüllung nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, der am 26. September 2025 in Kraft getreten ist
Öffentliches Barrierefreiheitsrecht
Barrierefreiheitsrecht, das sich an öffentlich-rechtlich verfasste Akteure richtet, d.h. vornehmlich an Behörden.
- Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen
- Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (BGG)
- Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0)
Technische Normen
Technische Normen sind im Barrierefreiheitsrecht wichtig, weil ja irgendwo definiert werden muss, was Barrierefreiheit eigentlich ist.
- Harmonisierte Norm EN 301 549 V3.2.1 (2021-03)
- Web Content Accessibility Guideslines (WCAG) Version 2.2 (Dezember 2024)
- Entwürfe der neuen Fassung V4.1.1 der harmonisierten Norm EN 301 549
Behörden
Gerade im privaten Barrierefreiheitsrecht gibt es in Deutschland nicht allzu viele zuständige Behörden. Da sind dann aber noch die Behörden aus anderen EU-Staaten, die parallel zu den deutschen Behörden zuständig sein können und möglicherweise andere Rechtsauffassungen vertreten.
- (Gemeinsame) Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen, auf Grundlage des MLBF-Staatsvertrags (siehe oben) eingerichtet. Sie ist die für die Durchsetzung des BFSG in Deutschland zuständige Verwaltungsbehörde.
- Bundesfachstelle Barrierefreiheit, gemäß § 15 BFSG für die Beratung von Unternehmen zuständig.