Die Rechtsprechung meint gelegentlich, dass die bloße Transportverschlüsselung von E-Mails nicht ausreicht, sondern eine Pflicht zur unpraktischen, komplizierten usw. Verschlüsselung vom E-Mails mittels Ende-zu-Ende-Verschlüsselung besteht. Wann denn eigentlich? Ein kurzer Streifzug durch die bislang vorliegende Rechtsprechung. Soweit eine Pflicht zur Ende-zu-Ende-Verschlüsselung angenommen wird, wird die aus der DSGVO abgeleitet.
In meinem Blog finden sich aktuelle Analysen und Updates zu allen Teilbereichen des IT-Rechts, in denen ich tätig bin:
Ich biete praxisnahe rechtliche Lösungen für Ihre Fragen und Anliegen aus allen Bereichen des IT-Rechts, die ich auch noch gut erklären kann. Meine Lösungen sind aktuell, vollständig und präzise, und zwar zu vernünftigen Preisen und, wenn Sie wollen und soweit zulässig, zum Festpreis.
Je individueller Ihre Produkte und Dienstleistungen sind, desto individueller muss auch die Rechtsberatung sein, und da sind Sie bei mir richtig.
Sie erreichen mich am besten per E-Mail unter tim@timschroeder.law.