Schlagwort: Cybersicherheit

  • Phishing und der Datenschutz

    Ein (vermeintlicher) Datenschutzverstoß in Zusammenhang mit Phishing, und schon haftet man nicht nur für den Datenschutzverstoß, sondern auch für das Phishing, auch wenn der Phishing-Schaden gar nicht auf dem vermeintlichen Datenschutzverstoß beruht. Kann das wirklich richtig sein? Das Oberlandesgericht Schleswig hatte in seinem Urteil vom 18. Dezember 2024 (Az. 12 U 9/24) über einen Fall zu entscheiden,

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  • Wenn die Cyberversicherung nicht zahlt

    Eine „Cyberversicherung“ ist super, weil man bei IT-Angriffen abgesichert ist, oder? Das Kleingedruckte sollte man schon lesen, sonst ergeht es einem nämlich wie dem Unternehmen, das einen Phishing-Schaden ersetzt haben wollte, mit seiner Klage gegen den Versicherer aber scheiterte. Wenn ein Cyberangriff auf ein Unternehmen stattgefunden hat und Schäden zu verzeichnen sind, dann liegt die

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  • Pflicht zur Ende-zu-Ende-Verschlüsselung

    Die Rechtsprechung meint gelegentlich, dass die bloße Transportverschlüsselung von E-Mails nicht ausreicht, sondern eine Pflicht zur unpraktischen, komplizierten usw. Verschlüsselung vom E-Mails mittels Ende-zu-Ende-Verschlüsselung besteht. Wann denn eigentlich? Ein kurzer Streifzug durch die bislang vorliegende Rechtsprechung. Soweit eine Pflicht zur Ende-zu-Ende-Verschlüsselung angenommen wird, wird die aus der DSGVO abgeleitet.

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  • Abdingbarkeit der Pflicht zur E-Mail-Verschlüsselung

    Manchmal schreibt das Datenschutzrecht Ende-zu-Ende-Verschlüsselung von E-Mails vor. Kann der Empfänger einer E-Mail auf diese unpraktische Art der Verschlüsselung verzichten? Aus Art. 32 DSGVO kann sich eine Pflicht zur Ende-zu-Ende-Verschlüsselung von E-Mails ergeben, z.B. beim Versand von sensiblen personenbezogenen Daten. Kann der Empfänger einer E-Mail auf die Verschlüsselung verzichten, wenn die in der E-Mail enthaltenen personenbezogenen

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In meinem Blog finden sich aktuelle Analysen und Updates zu allen Teilbereichen des IT-Rechts, in denen ich tätig bin:

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Ich biete praxisnahe rechtliche Lösungen für Ihre Fragen und Anliegen aus allen Bereichen des IT-Rechts, die ich auch noch gut erklären kann. Meine Lösungen sind aktuell, vollständig und präzise, und zwar zu vernünftigen Preisen und, wenn Sie wollen und soweit zulässig, zum Festpreis.

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