Schlagwort: Datenschutz
-
Verdoppelte DSGVO-Anstrengungen
Mir ist der (zweite) Bericht der EU-Kommission zur Anwendung der DSGVO aus dem Sommer 2024 in die Hände gefallen. Die Kommission fordert, dass die nationalen Datenschutzbehörden ihre Anstrengungen zur Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen verdoppeln sollten. So weit wird es nicht kommen, mit einer Beobachtung hat die Kommission aber recht. Der Kommissionsbericht (Zweiter Bericht
-
Phishing und der Datenschutz
Ein (vermeintlicher) Datenschutzverstoß in Zusammenhang mit Phishing, und schon haftet man nicht nur für den Datenschutzverstoß, sondern auch für das Phishing, auch wenn der Phishing-Schaden gar nicht auf dem vermeintlichen Datenschutzverstoß beruht. Kann das wirklich richtig sein? Das Oberlandesgericht Schleswig hatte in seinem Urteil vom 18. Dezember 2024 (Az. 12 U 9/24) über einen Fall zu entscheiden,
-
(Keine) Haftung für Facebook-Links
Das Gericht der Europäischen Union hat in einem datenschutzrechtlichen Fall Anfang Januar 2025 entschieden, dass ein bloßer Hyperlink zu Facebook eine Schadensersatzhaftung wegen rechtswidriger Verarbeitung personenbezogener Daten auslöst. Hat das Gericht das wirklich entschieden? Auf den ersten Blick lässt mich die Lektüre des Urteils des Gerichts der Europäischen Union vom 8. Januar 2025 (Rs. T-354/22)
-
Pflicht zur Ende-zu-Ende-Verschlüsselung
Die Rechtsprechung meint gelegentlich, dass die bloße Transportverschlüsselung von E-Mails nicht ausreicht, sondern eine Pflicht zur unpraktischen, komplizierten usw. Verschlüsselung vom E-Mails mittels Ende-zu-Ende-Verschlüsselung besteht. Wann denn eigentlich? Ein kurzer Streifzug durch die bislang vorliegende Rechtsprechung. Soweit eine Pflicht zur Ende-zu-Ende-Verschlüsselung angenommen wird, wird die aus der DSGVO abgeleitet.
-
Abdingbarkeit der Pflicht zur E-Mail-Verschlüsselung
Manchmal schreibt das Datenschutzrecht Ende-zu-Ende-Verschlüsselung von E-Mails vor. Kann der Empfänger einer E-Mail auf diese unpraktische Art der Verschlüsselung verzichten? Aus Art. 32 DSGVO kann sich eine Pflicht zur Ende-zu-Ende-Verschlüsselung von E-Mails ergeben, z.B. beim Versand von sensiblen personenbezogenen Daten. Kann der Empfänger einer E-Mail auf die Verschlüsselung verzichten, wenn die in der E-Mail enthaltenen personenbezogenen